Zugordnung
für die Teilnehmer an Fastnachtsumzügen des KV Kikiriki
e.V. 1901
Trotz aller
Freude und Ausgelassenheit, die ein Fastnachtsumzug mit sich bringt,
müssen folgende Punkte beachtet und eingehalten werden !
Präambel
Die Zugordnung dient der Sicherheit und einem geordneten Ablauf von
Fastnachtsumzügen.
Gültigkeit
Die Zugordnung gilt für alle Teilnehmer an Fastnachtsumzügen,
die vom KV Kikiriki e.V. organisiert bzw. veranstaltet werden. Mit
der Anmeldung zu einem Fastnachtsumzug wird diese Zugordnung, durch
Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten, als verbindlich anerkannt.
Teilnahmeberechtigung
Die Entscheidung über eine Teilnahme an Fastnachtsumzügen
obliegt dem Veranstalter bzw. dessen Beauftragten. Nur angemeldete
Teilnehmer dürfen an dem jeweiligen Fastnachtsumzug teilnehmen.
Die Anmeldung muss innerhalb der vom KV Kikiriki e. V. gesetzten Anmeldefrist,
in schriftlich Form, vollständig und wahrheitsgemäß
ausgefüllt, erfolgen.
Organisation
/ Leitung / Durchführung
Die Organisation, Leitung und Durchführung von Umzügen obliegt
dem KV Kikiriki e.V..
In die Durchführung sind als Teil der Zugleitung Polizei, Ordnungs-
und Sanitätskräfte eingebunden.
Den Anordnungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere für die Aufstellung und Streckenführung.
Sicherheit
An Fastnachtsumzügen dürfen nur zugelassene und verkehrssichere
Fahrzeuge teilnehmen.
Die Kennzeichen der Fahrzeuge müssen lesbar sein.
Die Fahrzeughalter haften für die Einhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Teilnahme am Fastnachtsumzug entbindet nicht von der Einhaltung
der StVZO.
Für jeden Fastnachtswagen muss eine ausreichende Anzahl, jedoch
mindestens 2 Ordner bereitgestellt werden, die auf beiden Seiten den
Wagen begleiten. Diese Personen müssen auf der Anmeldung namentlich
aufgeführt werden.
Das Werfen von harten Gegenständen, Stroh, Sägemehl, Reißwolfpapier
etc., sowie das Abbrennen von Feuerwerksartikel ist verboten. Ebenso
ist das Wegwerfen von Verpackungsmaterialien vor, während und
nach dem Fastnachtsumzug verboten.
Ablauf / Zugaufstellung
Das Eingliedern in den laufenden Zug sowie etwaiges Ausgliedern aus
dem Fastnachtszug erfolgt nur nach Weisung der Zugleitung. Bei der
Wagenabnahme am Samstag vor dem Fastnachtsumzug bekommt jeder Verein
/ jede Gruppe eine Zugnummer. Diese Zugnummer muss deutlich, von vorne
erkennbar, am Fahrzeug angebracht werden.
Diese Nummer dient nicht für die Reihenfolge bei der Zugaufstellung
sondern hilft den Moderatoren des Fastnachts-umzuges bei der Vorstellung
des Vereins / der Gruppe.
Die Aufstellung der Umzugswagen erfolgt in der "Rue de Tourouvre"
(Kindergarten/BGH).
Um eine reibungslose Aufstellung des Fastnachtszuges zu gewährleisten
ist das Anhalten von Umzugswagen am Bürgerhaus nicht gestattet.
Versicherungen
/ Abgaben / Rechte
Zugteilnehmer haben für einen eigenen Versicherungsschutz zu
sorgen. Die Teilnahme an Fastnachtsumzügen erfolgt auf eigene
Gefahr, da insbesondere seitens des KV Kikiriki e.V. keine Unfallversicherung
besteht.
Beschallungsanlagen und Musikabspielgeräte auf den Fahrzeugen
und Umzugswagen hat jeder Verein / jede Gruppe eigenverantwortlich
bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
und mechanische Vervielfältigungsrechte) anzumelden. Der KV Kikiriki
e.V. ist von solchen Ansprüchen sowie solchen aus unerlaubter
Handlung freizustellen.
Zugteilnehmer willigen in Ton- und Bildaufzeichnungen sowie etwaige
Übertragungen derselben ein und verzichten insoweit auf diesbezügliche
Urheberrechte.
Wichtiges /
Sonstiges
Die Verwendung von Stromaggregaten jeglicher Bauart auf dem Umzugswagen
ist verboten.
Sanktionen
Im Falle von Verstößen gegen diese Zugordnung können
durch den KV Kikiriki e.V. bzw. der Zugleitung folgende Maßnahmen
getroffen werden:
- Ausschluss von der laufenden Veranstaltung sowie Entfernung aus
dem Fastnachtszug
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Anzeigenerstattung bei der Polizei- bzw. Ordnungsbehörden
KV Kikiriki e.V. 1901 - Freiensteinau
März 2006